Unter bestimmten Voraussetzungen gewähren die gesetzlichen Krankenkassen eine Teilgebührenerstattung für Entspannungskurse oder bieten diese in Kooperation mit einem Anbieter sogar kostenfrei an. Eine dieser Voraussetzungen ist ein entsprechender Grundberuf des Kursanbieters, der den pädagogischen-, psychologischen-, sportpädagogischen-, sozialen- oder Gesundheitsbereich betreffen sollte. Grundsätzlich werden von allen Krankenkassen die folgenden Grundkurse bezuschußt: Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Hatha-Yoga, Qi Gong und Tai Chi. Für diese Entspannungsverfahren gibt es vielfältige wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise. Manche Krankenkassen sind jedoch auch für andere Verfahren offen und erstatten beispielsweise Teilkosten für Kurse wie Feldenkrais oder einfach allgemeine Entspannungskurse, die verschiedene Techniken wie auch Fantasiereisen beinhalten. So bietet die Knappschaft z.B. auch „Energie-Arbeit“ in Dortmund und „Reiki“ in Schwerte an.

Seit September 2006 gebe ich u.a. 1. Grad Reiki-Kurse in Kooperation mit der Knappschaft (siehe unter Seminare). Für Krankenversicherte der Knappschaft sind diese Anfängerkurse kostenfrei. Bereits drei weitere gesetzliche Krankenkassen, die BKK aktiv, die IKK direkt und die Securvita, gewährten Teilnehmern eine Teilkostenerstattung. Die IKK direkt hat allerdings zu Beginn des Jahres 2009 fusioniert. Rechtsnachfolger ist nun die Techniker Krankenkasse, die sich sehr strikt an die Vorgaben im „Leitfaden Prävention“ hält. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass von dieser Seite weiterhin Teilgebühren für Reiki-Kurse übernommen werden.

In der Hoffnung, dass Reiki-Lehrer (mit entsprechendem Grundberuf und einer Zusatzqualifikation im Entspannungsbereich) ihre Chancen ebenfalls nutzen mögen der Reiki-Methode zu mehr Anerkennung bei den Krankenkassen zu verhelfen, schrieb ich eine dreiteilige Artikelserie für das Reiki-Magazin (siehe die Ausgaben 2/2008, 3/2008 und 4/2008). Hier finden Interessierte eine konkrete Anleitung, wie mit den Krankenkassen in Verbindung getreten werden kann und welche Voraussetzungen für eine Kooperation erfüllt sein müssen.

Sinnvoll ist es zunächst, mit einer allgemein anerkannten Entspannungsmethode bei den Krankenkassen bekannt zu sein, bevor man anfragt ob eine Kasse Interesse hat auch die Reiki-Methode anzubieten.

Nach allen Rückmeldungen, die ich bisher bekam, kann ich sagen, dass eine Teilkostenerstattung von den Krankenkassen abgeschmettert wird, wenn der Reiki-Lehrer keinen entsprechenden Grundberuf sowie eine Zusatzqualifikation im Entspannungsbereich nachweisen kann. Es gibt jedoch Entspannungsanbieter (Yogalehrer, Qi Gong- und Tai Chi Lehrer) ohne einen von den Kassen anerkannten Grundberuf, die aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung trotzdem ein Anerkennungsschreiben oder eine Kooperationsvereinbarung erhielten. Ich halte es durchaus für möglich, dass auf diesem Weg von einem schon anerkannten Entspannungsanbieter auch Reiki-Kurse über eine Krankenkassen angeboten werden könnten. Leider gibt es in dieser Richtung noch keine Erfahrungen.

Da es bisher noch zu wenige wissenschaftliche, schulmedizinisch anerkannte Wirksamkeitsnachweise zur Reiki-Methode gibt und diese noch immer in die Eso-Ecke geschoben wird, werden einem seitens der meisten Krankenkassen leider auch als anerkanntem Anbieter Steine in den Weg gelegt. Ich glaube jedoch, dass sich dies wandeln kann, je mehr Reiki-Lehrer erfolgreich mit einer oder mehreren Kassen zusammenarbeiten. Wenn diese wundervolle Methode ernster genommen wird, werden im Zuge dessen möglicherweise wissenschaftliche Untersuchungen in die Wege geleitet, die auch schulmedizinisch anerkannt werden. Mikao Usui soll in einem Interview gesagt haben: „... Es wird eine Zeit kommen, zu der es (Reiki) sich mit der Wissenschaft trifft. ...“ (Zitat aus Reiki, Das Erbe des Dr. Usui, von Frank Arjava Petter, Windpferd Verlagsgesellschaft mbh, Aitrang, 1998, Seite 15)

Bei Interesse sende ich Ihnen gerne den 37seitigen Schnellhefter (Der 1. Reiki-Grad in der Primärprävention; Ein Leitfaden für Reiki-Lehrer) zu. Die sehr ausführlichen Unterlagen beinhalten folgende Themen (Inhaltsverzeichnis): Einleitung, Krankenkassen über Reiki, Definitionen (Gesundheitsförderung, Setting, Prävention), Gesetzestexte, Handlungsfelder und Qualitätsrichtlinien, Vorgehensweise, Angebotserfassung (Das Kurskonzept, Das Trainermanual), Einige Studien und wissenschaftliche Publikationen zu Reiki, Inhaltliche Argumente, Information zur Reiki-Methode, Anschreiben an eine Krankenkasse, Werbetext, Kosten, Teilnahmebescheinigung, Fragebogen zur Qualitätssicherung, Links und Downloads, Weiterbildung in Entspannungspädagogik, Auszug aus dem Präventionsleitfaden von 2008.

Fragen Sie bitte per Mail an. Ich versende die Unterlagen gegen die Vorauszahlung von 15 €.