Unter bestimmten Voraussetzungen gewähren die gesetzlichen Krankenkassen eine Teilgebührenerstattung für Entspannungskurse oder bieten diese in Kooperation mit einem Anbieter sogar kostenfrei an. Eine dieser Voraussetzungen ist ein entsprechender Grundberuf des Kursanbieters, der den pädagogischen-, psychologischen-, sportpädagogischen-, sozialen- oder Gesundheitsbereich betreffen sollte.

Grundsätzlich werden von allen Krankenkassen die folgenden Grundkurse bezuschusst: Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Hatha-Yoga, Qi Gong und Tai Chi. Für diese Entspannungsverfahren gibt es vielfältige wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise. Manche Krankenkassen sind jedoch auch für andere Verfahren offen und erstatten beispielsweise Teilkosten für Kurse wie Feldenkrais oder einfach allgemeine Entspannungskurse, die verschiedene Techniken wie auch Fantasiereisen beinhalten. So bietet die Knappschaft z.B. auch „Energie-Arbeit“ in Dortmund und „Reiki“ in Schwerte an.

Von September 2006 bis November 2010 gab ich u.a. 1. Grad Reiki-Kurse in Kooperation mit der Knappschaft. Für Krankenversicherte der Knappschaft waren diese Anfängerkurse bis vor kurzem noch kostenfrei. Bereits fünf weitere gesetzliche Krankenkassen, die BKK aktiv, die BKK Gesundheit, die IKK direkt, die Big und die Securvita, gewährten Teilnehmern eine Teilkostenerstattung. Die IKK direkt hat allerdings zu Beginn des Jahres 2009 fusioniert. Rechtsnachfolger ist nun die Techniker Krankenkasse, die sich sehr strikt an die Vorgaben im „Leitfaden Prävention“ hält. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass von dieser Seite weiterhin Teilgebühren für Reiki-Kurse übernommen werden.

Ab 2011 bietet die Knappschaft nur noch Kurse auf ihrer Homepage an, die pro Teilnehmer nicht mehr als 80 € kosten. Deshalb biete ich direkt über die Knappschaft nur noch einen Teil des 1. Reiki-Grades als Selbsthilfekurs (8 Stunden) an. Dieser Kurs ist auf meinen eigenen Webseiten nicht zu finden. Krankenversicherte der Knappschaft haben aber die Möglichkeit für den gesamten 1. Grad (Termine) eine Teilkostenerstattung zu bekommen.

In der Hoffnung, dass Reiki-Lehrer (mit entsprechendem Grundberuf und einer Zusatzqualifikation im Entspannungsbereich) ihre Chancen ebenfalls nutzen mögen der Reiki-Methode zu mehr Anerkennung bei den Krankenkassen zu verhelfen, schrieb ich eine dreiteilige Artikelserie für das Reiki-Magazin (siehe die Ausgaben 2/2008, 3/2008 und 4/2008). Hier finden Interessierte eine konkrete Anleitung, wie mit den Krankenkassen in Verbindung getreten werden kann und welche Voraussetzungen für eine Kooperation erfüllt sein müssen.

Da mittlerweile diese Artikelserie veraltet ist und sich einige Vorgaben geändert haben, biete ich einen „Leitfaden für Reiki-Lehrer“ an, der nach jeder Änderung aktualisiert wird (siehe unten).

Nach allen Rückmeldungen, die ich bisher bekam, kann ich sagen, dass eine Teilkostenerstattung von den Krankenkassen abgeschmettert wird, wenn der Reiki-Lehrer keinen entsprechenden Grundberuf sowie eine Zusatzqualifikation in einem grundsätzlich von allen Krankenkassen anerkannten Entspannungsbereich nachweisen kann.

Weil es bisher noch zu wenige wissenschaftliche, schulmedizinisch anerkannte Wirksamkeitsnachweise zur Reiki-Methode gibt und diese noch immer in die Eso-Ecke geschoben wird, werden einem seitens der meisten Krankenkassen leider auch als anerkanntem Anbieter für Entspannungsverfahren Steine in den Weg gelegt. Ich glaube jedoch, dass sich dies wandeln kann, je mehr Reiki-Lehrer erfolgreich mit einer oder mehreren Kassen zusammenarbeiten. Wenn diese wundervolle Methode ernster genommen wird, werden im Zuge dessen möglicherweise wissenschaftliche Untersuchungen in die Wege geleitet, die auch schulmedizinisch anerkannt werden. Mikao Usui soll in einem Interview gesagt haben: „... Es wird eine Zeit kommen, zu der es (Reiki) sich mit der Wissenschaft trifft. ...“ (Zitat aus Reiki, Das Erbe des Dr. Usui, von Frank Arjava Petter, Windpferd Verlagsgesellschaft mbh, Aitrang, 1998, Seite 15)

Die folgenden ausführlichen Unterlagen können bei mir bestellt werden. Sie werden in gewissen Abständen immer wieder auf den neuesten Stand gebracht. Haben Sie deshalb bitte Verständnis, wenn nicht immer sofort geliefert werden kann.

Der 1. Reiki-Grad in der Primärprävention; ein Leitfaden für Reiki-Lehrer

eine 46 DinA4-seitige PDF-Datei
von Barbara Maria Piel


Kosten: 8,00 €

Ich versende die Unterlagen per E-Mail gegen Vorauszahlung. Bitte fordern Sie per E-Mail meine Bankverbindung an.